Die Ausbeutung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses ist die am zweitmeisten vertretene Ausbeutungsform von Frauen* in Österreich, dabei gilt zu beachten, dass Arbeitsausbeutung im Kontext von Frauen*- bzw. Menschenhandel viele Gesichter hat. Betroffen sind vor allem Frauen*, die Care-Arbeit leisten und somit in privaten Haushalten ausgebeutet werden, sowie Erntehelfer*innen.
Arbeitsausbeutung. Ein Sozial-Ökonomisches Phänomen? (pdf, 998 KB)
Frauen*- bzw. Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung von Ungar*innen in Österreich im Rahmen des Projekts LUCIA
Informationsbroschüre für private Hausangestellte in diplomatischen Haushalten (EN) (pdf, 294 KB)
Arbeit ohne Papiere, aber nicht ohne Rechte! (pdf, 670 KB)
LEFÖ-IBF ist Gründungsmitglied des Verbands zur Unterstützung undokumentierter Arbeitender in Österreich und kooperiert mit der UNDOK Anlaufstelle.
Rechte von Erntehelfer*innen
LEFÖ-IBF ist Partnerin in der „Sezonieri“-Kampagne für die Rechte von Saisonarbeiter*innen. Infovideo anschauen
Der Zugang von Betroffenen zu einem langfristigen oder dauerhaften Aufenthalt ist entscheidend für ihre Sicherheit, Stabilität und Zukunftsperspektiven. Drittstaatsangehörigen, die in Österreich Opfer von Menschenhandel sind, kann nach §57 des Asylgesetzes „Besonderer Schutz“ ein Aufenthalt von zumindest einem Jahr zugesprochen werden. Die Bedingung ist allerdings, dass eine Ermittlungsbehörde den Opfer- bzw. Zeug*innenstatus bestätigt. Eine weitere Möglichkeit bietet der Internationale Schutz, der im Falle einer Zuerkennung betroffenen Frauen* langfristige Lebensperspektiven und Sicherheit bieten kann.
EU-Bürger*innen benötigen keinen Aufenthaltstitel, aber eine Anmeldebescheinigung, die an eine Versicherung und an ein Einkommen gebunden ist. Opfer von Frauen*handel, die ein laufendes Strafverfahren haben, sollten die Anmeldebescheinigung bekommen, selbst wenn sie die üblichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Aufenthaltstitel, Internationaler Schutz und Opfer des Menschenhandels: Dauerhafte Lösungen im Internationalen Recht
Vergleichende Studie durchgeführt in Österreich (LEFÖ), Frankreich (CCEM), Moldawien (La Strada Moldova), den Niederlanden CoMensha), Serbien (ASTRA) und Spanien (Proyecto Esperanza) im Rahmen des Projekts REST.
REST Final Report (pdf, 995 KB)
Erkennen von Betroffenen des Menschenhandels im Asylverfahren (pdf, 369 KB)
Frauen*handel wird im österreichischen Strafrecht unter dem Tatbestand Menschenhandel (§ 104a StGB), grenzüberschreitender Prostitutionshandel (§ 217 StGB) sowie Ausbeutung eines Fremden (§ 116 FPG) geahndet. Wer mit Vorsatz versucht, eine volljährige oder minderjährige Person – unter Einsatz unlauterer Mittel – auszubeuten oder ausbeutet, begeht eine strafbare Handlung im Sinne des Menschenhandels. Ausbeutung umfasst u.a. die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung der Arbeitskraft und die Ausbeutung zur Begehung von strafbaren Handlungen. Unlautere Mittel sind der Einsatz von Gewalt oder gefährlicher Drohung, die Täuschung, die Einschüchterung oder die Ausnützung einer Autoritätsstellung, einer Zwangslage oder eines Zustandes, der die Person wehrlos macht. zusätzlich
Opfer des Menschenhandels weisen aufgrund ihrer spezifischen psychosozialen Situation verschiedene Verletzbarkeiten während eines laufenden Strafverfahrens auf. Opfer des Menschenhandels sind während eines laufenden Strafverfahrens überdies aufgrund ihrer spezifischen psychosozialen Situation äußerst verletzlich. Während des Strafverfahrens findet eine erneute Konfrontation mit der erlittenen psychischen und/oder physischen Gewalt und den Täter*innen statt, was mit hohen psychischen Belastungen einhergeht. Im Zuge des Strafverfahrens sind daher Schutzmaßnahmen sowie ausgleichende Interventionen vonnöten, welche Gegengewichte zur erlittenen Gewalt darstellen und die Betroffenen vor weiteren Schädigungen abschirmen. Dazu gehört grundlegend das Recht auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung (§ 66 Abs 2 StPO). Diese psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf die emotionalen Belastungen im Verfahren sowie die Begleitung zu Ermittlungs-und Hauptverfahren. Juristische Prozessbegleitung beinhaltet die rechtliche Beratung und Vertretung durch eine Rechtsanwältin. LEFÖ-IBF bietet im Auftrag des Justizministeriums psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für betroffene Kinder und Frauen* bundesweit an.
Entschädigung für Betroffene des Menschenhandels: Rechtliche Verpflichtungen und ihre Umsetzung in der Praxis, Planitzer/Probst. In: SIAK 4/2019
Legal Assessment: Compensation Practices (EN) (pdf, 1 MB)
Projektbroschüre Justice at Last (EN) (pdf, 771 KB)
Eine sichere und freiwillige Rückkehr von Betroffenen von Frauen*handel bedarf einer umfassenden Vorbereitung. Betroffene Frauen* und Mädchen* verließen ihr Zuhause meist mit dem wirtschaftlichen Ziel, sich und ihrer Familie eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Daher kann es für die von Menschenhandel betroffenen Frauen* sehr schwer sein, aufgrund einer nur schwer vermittelbaren Menschenrechtsverletzung ins Herkunftsland zurückzukehren. Obendrein stellt der Umstand „mit leeren Händen“ anzukommen, eine belastende Hürde dar.Eine umfassende Gefahrenanalyse ist ein zentraler Schritt um Betroffene des Frauen*handels bei einer sicheren und freiwilligen Rückkehr zu begleiten.
Frauen* und Mädchen* werden mit dem Versprechen nach Arbeit und Ausbildung nach Europa gehandelt. Daher ist nach einer Stabilisierungsphase eine Arbeit zu finden bzw. eine Ausbildung zu beginnen höchste Priorität für die von uns betreuten Frauen. Ein wichtiger Schritt ist der Zugang zu formalen Abschlüssen wie Pflichtschule, Hauptschule oder die Anerkennung von anderen Abschlüssen. Derzeit können Frauen mit einem Aufenthaltstitel nach §57 Asylgesetz nur mit einer Beschäftigungsbewilligung arbeiten. Die Bearbeitung der Beschäftigungsbewilligung dauert bis zu sechs Wochen. Oftmals sind Arbeitgeber*innen nicht gewillt diese Zeit abzuwarten. Wenn Arbeitgeber*innen sie doch beantragen, kann das aber auch zu Abhängigkeit führen. Daher ist es wichtig, dass Betroffene einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang erhalten. LEFÖ-IBF unterstützt Betroffene bei dem Zugang zur formaler Bildung und bei der Arbeitssuche.
Tolerant_newsletter_No10 (pdf, 937 KB)
Tolerant_newsletter-No11 (pdf, 2 MB)
Tolerant_newsletter-No12 (pdf, 4 MB)
Mulitplikator*innen-Folder DE/EN/RU (pdf, 806 KB)
Towards Greater Accountability: Participatory Monitoring of Anti-Trafficking Initiatives (EN)
Betroffene von Frauen*handel müssen als Expert*innen ihrer eigenen Bedürfnisse betrachtet werden. Um diesem Ansatz in der NGO-Arbeit mit Betroffenen näher zu kommen, wurden in der Projektstudie Initiativen gegen Menschenhandel evaluiert und ein Monitoring mit partizipativem Ansatz durchgeführt. NGO-Expert*innen aus Europa und Asien entwickelten ein qualitatives Forschungsdesign, das die Beratungs- und Unterstützungsangebote aus der Sicht der Betroffenen beurteilte. Zentrales Ergebnis der Studie ist, dass die Arbeitsmethoden von LEFÖ-IBF im Sinne der Bedürfnisse der Frauen* zielführend sind. Der operative Zugang der Tätigkeiten von LEFÖ-IBF war und bleibt daher, den Beratungsprozess als geschützten Beziehungsraum gemeinsam mit den Frauen* zu gestalten. Diese Vorgehensweise bewirkt ein nachhaltiges Empowerment der Klient*innen – aufgrund der Anerkennung ihrer Person, der Wertschätzung ihrer Gestaltungsmacht und der Fokussierung auf ihre selbstbestimmten Ziele, während die Mitarbeiter*innen ihre professionelle Expertise als Ressource zur Verfügung stellen.
Hier geht es zu den Studienergebnissen: https://gaatw.org/resources/publications/916-briefing-papers-towards-greater-accountability-participatory-monitoring-of-anti-trafficking-initiatives
Wieso die Bekämpfung der Diskriminierungen von Frauen* gleichzeitig ein Kampf gegen Frauen*handel ist (pdf, 3 MB), Chen. In: AEP Informationen – Feministische Zeitschrift für Politik und Gesellschaft 4/2020
Migrant Women and Human trafficking: Handbook for Professionals (EN) (pdf, 4 MB)
Folder Kinderhandel (pdf, 298 KB)
Rechte der Opfer von Menschenhandel, Task Force Menschenhandel (pdf, 413 KB)
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