Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Integrationsgesetz sieht eindeutig Verschärfungen für Asylberechtigte, Subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige vor. Das Netzwerk SprachenRechte kritisiert diese gesellschaftspolitische Entwicklung, nimmt zu den Sprach- und Werteprüfungen Stellung und betont wiederholt, dass die neuen Anforderungen das Ziel der Integration nicht erleichtern, sondern eine zusätzliche Integrationsbarriere darstellen.