Am Donnerstag, den 26. Jänner hat die Wiener Stadtregierung (SPÖ und NEOS) per Initativantrag und ohne Begutachtungsfrist das Prostitutionsgesetz geändert.
Die Novelle sieht ein Verbot des Bewerbens von „Unsafe-Sex-Praktiken“ in Wien vor. Zusätzlich sollen die Strafen erhöht werden, wenn Sexarbeiter*innen oder andere Anwesende keinen Identitätsnachweis bei Polizeikontrollen erbringen können.
Anstatt Sexarbeit als gesellschaftliche Realität anzuerkennen und die Situation ihrer Ausübenden in den Mittelpunkt legistischer Änderungen zu stellen, bedingt die Novelle eine weitere Verschärfung des bestehenden Kontrollsystems. Die Novelle orientiert sich somit vordergründig an den Anliegen der Exekutive und nicht an den Rechten und Bedürfnissen von Sexarbeiter*innen.
Der Heterogenität von Sexarbeit und von Sexarbeiter*innen muss auch in gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen werden. Es braucht gesetzliche Regelungen, die gute, sichere und vielfältige Arbeitsplätze ermöglichen, die Rechtssicherheit garantieren und die Sexarbeiter*innen unterstützen ihre Arbeit selbstbestimmt auszuüben!