LEFÖ-IBF hat gemeinsam mit staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen in der Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels den Nationalen Verweisungsmechanismus (NRM) erarbeitet, den laut der neuen EU-Richtlinie 2024/1712 jeder EU-Mitgliedstaat einführen muss.
Deshalb wurde LEFÖ-IBF von Global Human Rights Defence (GHRD), einer UN-ECOSOC-akkreditierten Menschenrechtsorganisation aus Den Haag (Niederlande), gemeinsam mit der Asociación Comisión Católica Española de Migración (ACCEM) und einer weiteren zivilgesellschaftlichen Organisation aus Belgien für deren Artikel zum NRM und zu den Herausforderungen bei dessen Umsetzung befragt.
Im Artikel geht es um:
- die Identifizierung von Betroffenen
- die zunehmend digitale und dadurch schwerer sichtbare Ausbeutung
- eine uneinheitliche geschlechtersensible und traumasensible Betreuung
- die geplanten Rückführungszentren in Drittstaaten (“Return Hubs”)
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