Die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels LEFÖ-IBF ist die erste und einzige gesetzlich beauftragte Opferschutzeinrichtung für Betroffene des Frauenhandels in Österreich. Anlässlich des Internationalen Tags gegen Menschenhandel am 30. Juli möchten wir den Fokus auf die Rechte und den Schutz von Frauen* und Mädchen legen, die von Frauenhandel betroffen sind, vier zentrale Reformvorschläge vorstellen und zusätzlich über das Interview informieren, das LEFÖ-IBF Co-Leiterin Tamara Schmidt für die erste Staffel des Podcasts Fem Renaissance von lunation.fm gegeben hat, mit dem Titel „Her Body Is Not A Border: Human Trafficking, Gender-Based Violence, and the Reality of Migrant Women in Austria“!
Seit ihrer Gründung im Jahr 1998 setzt sich LEFÖ-IBF für die Rechte von Betroffenen des Frauenhandels ein. Aus mehr als 25 Jahren Beratung und Begleitung wissen wir: Wirksamer Opferschutz braucht mehr als Strafverfolgung. Frauen* und Mädchen brauchen Schutz, Sicherheit und einen gesicherten Zugang zu ihren Rechten.
Erstens: Die Erholungs- und Bedenkzeit muss endlich gesetzlich verankert werden. Betroffene brauchen Zeit, um sich zu stabilisieren, Vertrauen aufzubauen und selbstbestimmt über ihre nächsten Schritte zu entscheiden. Opferschutz darf nicht davon abhängen, ob eine Betroffene sofort an einem Strafverfahren mitwirken kann.
Zweitens: Der Aufenthalt von Betroffenen muss sich am individuellen Schutzbedarf orientieren. LEFÖ-IBF fordert daher eine Aufenthaltsberechtigung aus persönlichen Gründen für Betroffene des Frauenhandels, die unabhängig von einem anhängigen Strafverfahren gewährt werden kann. Ein gesicherter Aufenthalt schützt nicht nur Betroffene, sondern ist auch eine wesentliche Maßnahme, um Re-Trafficking zu verhindern.
Drittens: Opferschutz muss konsequent opferzentriert sein. Das bedeutet, die Rechte, Sicherheit, Selbstbestimmung und Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt aller Entscheidungen zu stellen und ihnen Schutz, sichere Unterbringung sowie psychosoziale, medizinische und rechtliche Unterstützung zu gewährleisten.
Viertens: Opferschutz muss intersektional und feministisch gedacht werden. Frauenhandel betrifft Frauen* und Mädchen nicht gleichermaßen. Herkunft, Aufenthaltsstatus, Alter, Behinderung oder andere Diskriminierungserfahrungen beeinflussen ihre Lebensrealitäten und ihren Unterstützungsbedarf. Ein wirksamer Opferschutz muss diese unterschiedlichen Lebensrealitäten berücksichtigen und allen Betroffenen den gleichen Zugang zu Schutz und Unterstützung ermöglichen.
Darüber hinaus ist es uns wichtig, Wissensproduktion rund um das Thema Menschenhandel voranzutreiben und einen faktenbasierten Austausch über dessen aktuellen Stand zu fördern, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und der Frage, wie besonders vulnerable Gruppen wie migrantische Frauen* und Mädchen von dieser schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung betroffen sind, nicht nur global, sondern auch hier in Österreich.
Im Gespräch mit Joanna Li Mengting hat Tamara Schmidt beleuchtet, wie geschlechtsspezifische Dynamiken den Menschenhandel prägen, wie sie sich in jenen Branchen zeigen, in denen Frauen* und Mädchen besonders häufig von Menschenhandel betroffen sind, und wie informelle Arbeit, die überproportional von Frauen* und migrantischen Frauen* geleistet wird, den Zugang Betroffener zu staatlichen Behörden und NGOs erschwert.
Das vollständige Interview könnt ihr hier ansehen.