Am 25. Juli 2024 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Klage von mehr als 250 Sexarbeiter*innen ab. Ein Zusammenschluss von französischen Sexarbeiter*innen hatte zuvor beim EGMR gegen das Sexkaufverbot, das in Frankreich seit 2016 gilt, geklagt. Die Sexarbeiter*innen argumentierten, dass das Sexkaufverbot einen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt und sie in ihren Grundrechten verletzt. Zudem hat sich seit Erlass des Gesetzes die Situation von Sexarbeiter*innen in Frankreich aufgrund von Illegalität und prekäreren Arbeitsverhältnissen verschlechtert. Die Entscheidung des EGMR ist für Sexarbeiter*innen ein harter Schlag und zeigt leider erneut, dass die Stimmen von Sexarbeiter*innen nicht respektiert werden.
Mehr Information gibt es in der Presseaussendung von ESWA: Press release – ECHR judgment 25 july 2024 (59 KB, pdf) und hier die dazugehörige Pressekonferenz.