Studie „Care4Care: Die Anstellung von Personenbetreuer*innen nach dem Hausbetreuungsgesetz“

Die Arbeitswelt in Österreich muss sich für Personenbetreuer*innen ändern!

Gemeinsam mit der IG 24 – Initiative für Gerechtigkeit in der Personenbetreuung in Österreich hat LEFÖ-IBF die Studie: „Care4Care: Die Anstellung von Personenbetreuer*innen nach dem Hausbetreuungsgesetz“ durchgeführt.

Die wichtigsten Ergebnisse fassen wir hier zusammen:

Das vorherrschende Selbstständigenmodell begünstigt prekäre Arbeitsbedingungen auf Kosten von Migrant*innen. Darunter leidet auch die Qualität der Betreuungsleistungen.

Eine Anstellung bringt erhebliche Vorteile mit sich – sowohl für Betreuer*innen als auch für Betreute und ihre Familien, vor allem dann, wenn die Betreuer*innen bei gemeinnützigen Träger*innen angestellt sind.

Vorteile der angestellten Arbeitsform:

  • Arbeitnehmer:innenschutz: Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
  • Faire Bezahlung: Ansprüche auf Mindestlohn, Sonderzahlungen und Zuschläge
  • Soziale Sicherheit: Arbeitslosenversicherung und höherer Pensionsanspruch
  • Festgelegte Regelungen zu Arbeitszeitmodellen: Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen

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